Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona

 

                                                                  Drucksache XVII/Nr.

1.3.05

 

 Anfrage der SPD-Fraktion

 

Erfahrungen mit der neuen Handwerksordnung in Altona

Seit der Novellierung der Handwerksordnung (HandwO) zum 01.01.2004 ist es Handwerkern bestimmter zulassungspflichtiger Gewerke auch ohne Ablegung einer Meisterprüfung erlaubt, sich selbständig zu machen, sofern sie mind. sechs Jahre als Gesellen und davon mind. vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben (Altgesellen).

Darüber hinaus wurden 53 Gewerbe zu zulassungsfreien Handwerken erklärt, die seitdem auch ohne Meistertitel selbständig betrieben werden können.

Ziel der Novellierung der HandwO ist es, Freiraum für Selbständigkeit und Existenzgründungen und damit für mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

1.         Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HandwO wurden in den jeweiligen Gewerken seit der Novellierung im Jahre 2004 in Altona gestellt?
1.1.      Wie viele Ausübungsberechtigungen wurden in den jeweiligen Gewerken erteilt?
1.2.      Wie viele Ausübungsberechtigungen wurden in den jeweiligen Gewerken versagt und aus welchen Gründen?
1.3.      Über wie viele Anträge in welchen Gewerken wurde bisher nicht befunden und aus welchen Gründen?  

2.         Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für
                       
a)         die Erteilung und
                        b)         die Versagung

            einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HandwO?  

3.         Welchen Anteil unter den Antragsstellern haben jeweils Handwerksgesellen,
                       
a) die einen Betrieb neu gründen wollen und
                       
b) die einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen?

4.         Wie viele selbständige Betriebe welcher zulassungsfreien Handwerke wurden im Jahre 2004 in Altona angemeldet?
a)         Wie viele dieser Betriebe haben entweder einen Betriebsinhaber oder einen Betriebsleiter, der über einen Meisterbrief
            verfügt?
b)         Wie viele dieser Betriebe haben weder einen Betriebsinhaber noch einen Betriebsleiter, der über einen Meisterbrief
            verfügt?

5.         Wie viele selbständige Betriebe welcher jetzt zulassungsfreien Gewerke wurden in 2003 nach altem Recht in Altona angemeldet?