Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona

 

                                                                  Drucksache XVII/Nr.

1.9.04

 

 Anfrage der SPD-Fraktion

 

Betr.: Nutzungsgebühr für Sportvereine

Noch im Februar dieses Jahres hat der Senat bestätigt, dass er an der kostenlosen Nutzung der Hamburger Sportplätze und -hallen durch die Vereine festhalten wolle – das "Drei-Säulen Modell" und die damit verbundenen Fördersysteme für den Hamburger Breiten- und Spitzensport sollten erhalten bleiben.

Nunmehr erklärt die zuständige Senatorin, dass der Sport, d.h. die ihn tragenden Vereine, einen erheblichen Beitrag zu den Einsparungen leisten muss. Konkret sollen dem Hamburger Sportbund jährlich 3,5 Mio. Euro für die Nutzung der öffentlichen Anlagen als Betriebskosten berechnet werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
1. Wie setzen sich die Betriebskosten zusammen und wie hoch sind sie?
2. Welche Kostenanteile der Betriebskosten entfallen auf die Altonaer Sportanlagen?
a)      Sporthallen b)      Plätze
3. Welche Beträge (Anteile der Gesamtvorgabe) werden den Altonaer Vereinen in Rechnung gestellt?
4. Wie wird die Ermittlung der anteiligen Beträge auf die verschiedenen Nutzer einer Sportstätte vorgenommen?
5. Werden dabei Unterschiede zwischen spitzen- und breitensportlicher Nutzung gemacht?
6. Wie viele Sportanlagen werden von der Gesellschaft "Sport-Spaß" in Altona genutzt?  In welchem Umfang?
7. In Altona werden Sportplätze auch durch die Öffentlichkeit genutzt und dabei teilweise von Sportvereinen betreut.

a)      Werden diese Möglichkeiten für die Allgemeinheiterhalten bleiben?

b)      Wenn ja, werden die Vereine auch in diesem Bereich an den Betriebskosten beteiligt?

c)      Als Gegenleistung zur o.a. Betreuung war den Vereinen die zusätzliche kostenfreie Nutzung zu bestimmten Zeiten zugestanden worden. Wird sie erhalten bleiben? Wenn nein, welchen anderen Ausgleich kann das
Amt diesen Vereinen anbieten?

8. Verschiedene Altonaer Vereine trainieren auf eigenen, aber öffentlich bezuschussten Anlagen. Müssen sie mit einer Kürzung der Zuschüsse rechnen? Wenn ja, in welchem
Umfang?
9. Verschiedene Altonaer Vereine sind für Plätze, die im städtischen Eigentum sind, verantwortlich. Wie ist eine Anrechnung der Unterhaltseigenleistung beabsichtigt?