Freie und
Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona
Drucksache XVII/Nr.
1.9.04
Anfrage
der SPD-Fraktion
Noch im Februar dieses Jahres
hat der Senat bestätigt, dass er an der kostenlosen Nutzung der Hamburger
Sportplätze und -hallen durch die Vereine festhalten wolle – das "Drei-Säulen
Modell" und die damit verbundenen Fördersysteme für den Hamburger
Breiten- und Spitzensport sollten erhalten bleiben.
Nunmehr erklärt die zuständige Senatorin, dass der Sport, d.h. die ihn
tragenden Vereine, einen erheblichen Beitrag zu den Einsparungen leisten muss.
Konkret sollen dem Hamburger Sportbund jährlich 3,5 Mio. Euro für die Nutzung
der öffentlichen Anlagen als Betriebskosten berechnet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
1. Wie setzen sich die Betriebskosten zusammen und wie hoch sind sie?
2. Welche Kostenanteile der Betriebskosten entfallen auf die Altonaer
Sportanlagen?
a)
Sporthallen b)
Plätze
3. Welche Beträge (Anteile der Gesamtvorgabe) werden den Altonaer Vereinen in
Rechnung gestellt?
4. Wie wird die Ermittlung der anteiligen Beträge auf die verschiedenen Nutzer
einer Sportstätte vorgenommen?
5. Werden dabei Unterschiede zwischen spitzen- und breitensportlicher Nutzung
gemacht?
6. Wie viele Sportanlagen werden von der Gesellschaft "Sport-Spaß" in
Altona genutzt? In welchem Umfang?
7. In Altona werden Sportplätze auch durch die Öffentlichkeit genutzt und
dabei teilweise von Sportvereinen betreut.
a) Werden diese Möglichkeiten für die Allgemeinheiterhalten bleiben?
b) Wenn ja, werden die Vereine auch in diesem Bereich an den Betriebskosten beteiligt?
c)
Als Gegenleistung zur o.a. Betreuung war den Vereinen die zusätzliche
kostenfreie Nutzung zu bestimmten Zeiten zugestanden worden. Wird sie erhalten
bleiben? Wenn nein, welchen anderen Ausgleich kann das
Amt diesen Vereinen anbieten?
8. Verschiedene Altonaer
Vereine trainieren auf eigenen, aber öffentlich bezuschussten Anlagen. Müssen
sie mit einer Kürzung der Zuschüsse rechnen? Wenn ja, in welchem
Umfang?
9. Verschiedene Altonaer Vereine sind für Plätze, die im städtischen Eigentum
sind, verantwortlich. Wie ist eine Anrechnung der Unterhaltseigenleistung
beabsichtigt?