Freie und
Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung
Altona
Drs.
XVI/Nr.
25.7.002
Anfrage der
SPD-Fraktion
Betr.: Fachanweisung Absperrelemente
In
der Pressemitteilung der Behörde für Inneres vom 11.07.2002 über den
Erlaß einer Fachanweisung Absperrelemente - landläufig auch Poller genannt -
war
ein Zitat von Senator Schill zu lesen, wonach es eine Übertragung der
Kompetenzen für die Aufstellung der Poller auf die Innenbehörde gegeben habe.
Dem Gesetz- und Verordnungsblatt oder dem Amtlichen Anzeiger war eine solche
Kompetenzübertragung so wenig zu entnehmen wie der offensichtlich nur an die
Dienststellen der BfI gerichteten Fachanweisung.
Wir
fragen den Herrn Bezirksamtsleiter:
1.
Gibt es
einen Senatsbeschluss zur Veränderung der Kompetenzen von Straßenverkehrsbehörde
und Straßenbaubehörde in Hamburg? Wenn ja, von wann stammt ein solcher und wo
ist er veröffentlicht?
2.
Welche
Verbindlichkeit hat die Fachanweisung der BfI - A 32 - vom 1.07.02 für
Dienststellen des Bezirksamts, insbesondere die Tiefbauabteilung?
3.
Nach §§
5 und 6 BezVG unterliegen die Bezirksämter nur in (Bundes-)
Auftragsangelegenheiten einer Fachaufsicht einer einzelnen Fachbehörde.
Globalrichtlinien oder Evokationen beschließt der Senat. Gilt seit dem 1.07.02
für die Straßenbaudienststellen der Bezirksämter anderes?
4.
In der
vielzitierten Jesteburg-Klausur vom 4.05.02 wurden als Ordnungskriterien u.a.
beschlossen, Doppelarbeiten zu vermeiden, fachliche und politische Steuerung zu
trennen, eine Konzentration von Durchführungsfunktionen im Zweifel auf
Bezirksebene und flache Strukturen zu schaffen. Ist der Herr Bezirksamtsleiter
der Auffassung, dass die fünfseitige Fachanweisung mit 8 Bildern für
Beispiele, die auch für die Straßenbaubehörden Bedeutung haben sollen, den
Grundsätzen entspricht?
5.
Teilt der
Herr Bezirksamtsleiter die Auffassung der BfI, dass auch Anordnungen der
bezirklichen Straßenbaudienststellen nach § 45 Abs.2 StVO von Dienststellen
der BfI "weggeordnet" werden können, insbesondere, wenn der Bezirk
nicht dieser Ansicht ist?
6.
Wie
stellt sich die in Frage 5 genannte Konstellation bei einer verbindlichen
Empfehlung der BV für bezirkliches Verwaltungshandeln nach § 15 Abs.2 BezVG
dar?
7.
Nach
Ziffer 5 der Fachanweisung bedarf jede beabsichtigte Neuaufstellung eines
Absperrelements einer Vorlage beim Staatsrat der Behörde für Inneres. Gilt das
auch für Anordnungen der Bezirke nach § 45 Abs.2 StVO? Wenn ja, werden solche
Vorgänge zuvor von der Tiefbauabteilung dem Baudezernenten oder dem
Bezirksamtsleiter oder den Gremien der BV vorgelegt?
8.
Wie
beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter den Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand
im Verhältnis zum sonst üblichen Verwaltungshandeln? Könnte es bei den
Einzelvorlagen an den Staatsrat hilfreich sein, dass dieser als langjähriger
Vorsitzender einer Bezirksfraktion Erfahrungen mit den kommunalpolitischen
Gremien hat?
9.
Nach dem
Wortlaut der Fachanweisung sind Absperrelemente nach wie vor erforderlich, wenn
die „Beeinträchtigung durch andere polizeiliche Maßnahmen nicht verhindert
werden kann“. In der Vergangenheit haben die örtlichen Polizeireviere
wiederholt darauf hingewiesen, durch vielfältige andere Aufgaben nur begrenzte
Kapazitäten für die Überwachung des sog. „ruhenden Verkehrs“ zu haben.
Trifft dies weiterhin zu oder ist eine Erhöhung der Kapazitäten bei den
Altonaer Kommissariaten für diese Aufgaben vorgesehen, wenn ja, wann und in
welchem Umfang? Welche Kapazitäten stehen aktuell an den einzelnen
Dienststellen zur Verfügung, welche werden es in den Jahren 2003 und 2004 sein?
10.
Grundstückszufahrten
sollen nur noch dann gesichert werden, wenn es sich um Feuerwehrzufahrten oder
Zufahrten zu gewerblichen Grundstücken handelt. Wie beurteilt die Verwaltung in
diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Zufahrten zu sog. „kinderrelevanten
Einrichtungen“ wie Schulen oder Kindergärten oder zu Senioreneinrichtungen zu
sichern?
11.
Den Äußerungen
der Innenbehörde ist zu entnehmen, dass eine gezielte Überprüfung des
Stadtbildes stattfinden soll. Welche Altonaer Straßen sollen wann von welchen
Dienststellen mit welchen Personalkapazitäten überprüft werden? Welche
Aufgaben nimmt dieses Personal heute wahr, die ggf. zugunsten der
„Pollerfrage“ zurückgestellt werden?.
12.
Wie hoch
belaufen sich die Kosten für die Entfernung eines Absperrelementes bzw. auch für
die gesamte geplante Überprüfung des Stadtbildes?
Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten gezahlt? Wie hat sich der
Ansatz dieses Titels in den Jahren 2001/2002 und 2003 (Entwurf) verändert.
Welche übrigen Maßnahmen werden aus diesem Titel gezahlt?.