Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksversammlung Altona

 

Drs. XVI/Nr.

                                                                                                                        25.7.002

Anfrage der SPD-Fraktion

Betr.: Fachanweisung Absperrelemente

In der Pressemitteilung der Behörde für Inneres vom 11.07.2002 über den
Erlaß einer Fachanweisung Absperrelemente - landläufig auch Poller genannt - war
ein Zitat von Senator Schill zu lesen, wonach es eine Übertragung der Kompetenzen für die Aufstellung der Poller auf die Innenbehörde gegeben habe. Dem Gesetz- und Verordnungsblatt oder dem Amtlichen Anzeiger war eine solche Kompetenzübertragung so wenig zu entnehmen wie der offensichtlich nur an die Dienststellen der BfI gerichteten Fachanweisung.

Wir fragen den Herrn Bezirksamtsleiter:

1.      Gibt es einen Senatsbeschluss zur Veränderung der Kompetenzen von Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde in Hamburg? Wenn ja, von wann stammt ein solcher und wo ist er veröffentlicht?

2.      Welche Verbindlichkeit hat die Fachanweisung der BfI - A 32 - vom 1.07.02 für Dienststellen des Bezirksamts, insbesondere die Tiefbauabteilung?

3.      Nach §§ 5 und 6 BezVG unterliegen die Bezirksämter nur in (Bundes-) Auftragsangelegenheiten einer Fachaufsicht einer einzelnen Fachbehörde. Globalrichtlinien oder Evokationen beschließt der Senat. Gilt seit dem 1.07.02 für die Straßenbaudienststellen der Bezirksämter anderes? 

4.      In der vielzitierten Jesteburg-Klausur vom 4.05.02 wurden als Ordnungskriterien u.a. beschlossen, Doppelarbeiten zu vermeiden, fachliche und politische Steuerung zu trennen, eine Konzentration von Durchführungsfunktionen im Zweifel auf Bezirksebene und flache Strukturen zu schaffen. Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Auffassung, dass die fünfseitige Fachanweisung mit 8 Bildern für Beispiele, die auch für die Straßenbaubehörden Bedeutung haben sollen, den Grundsätzen entspricht?

5.      Teilt der Herr Bezirksamtsleiter die Auffassung der BfI, dass auch Anordnungen der bezirklichen Straßenbaudienststellen nach § 45 Abs.2 StVO von Dienststellen der BfI "weggeordnet" werden können, insbesondere, wenn der Bezirk nicht dieser Ansicht ist?

6.      Wie stellt sich die in Frage 5 genannte Konstellation bei einer verbindlichen Empfehlung der BV für bezirkliches Verwaltungshandeln nach § 15 Abs.2 BezVG dar?

7.      Nach Ziffer 5 der Fachanweisung bedarf jede beabsichtigte Neuaufstellung eines Absperrelements einer Vorlage beim Staatsrat der Behörde für Inneres. Gilt das auch für Anordnungen der Bezirke nach § 45 Abs.2 StVO? Wenn ja, werden solche Vorgänge zuvor von der Tiefbauabteilung dem Baudezernenten oder dem Bezirksamtsleiter oder den Gremien der BV vorgelegt?

8.      Wie beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter den Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand im Verhältnis zum sonst üblichen Verwaltungshandeln? Könnte es bei den Einzelvorlagen an den Staatsrat hilfreich sein, dass dieser als langjähriger Vorsitzender einer Bezirksfraktion Erfahrungen mit den kommunalpolitischen Gremien hat?

9.      Nach dem Wortlaut der Fachanweisung sind Absperrelemente nach wie vor erforderlich, wenn die „Beeinträchtigung durch andere polizeiliche Maßnahmen nicht verhindert werden kann“. In der Vergangenheit haben die örtlichen Polizeireviere wiederholt darauf hingewiesen, durch vielfältige andere Aufgaben nur begrenzte Kapazitäten für die Überwachung des sog. „ruhenden Verkehrs“ zu haben. Trifft dies weiterhin zu oder ist eine Erhöhung der Kapazitäten bei den Altonaer Kommissariaten für diese Aufgaben vorgesehen, wenn ja, wann und in welchem Umfang? Welche Kapazitäten stehen aktuell an den einzelnen Dienststellen zur Verfügung, welche werden es in den Jahren 2003 und 2004 sein?

10.  Grundstückszufahrten sollen nur noch dann gesichert werden, wenn es sich um Feuerwehrzufahrten oder Zufahrten zu gewerblichen Grundstücken handelt. Wie beurteilt die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Zufahrten zu sog. „kinderrelevanten Einrichtungen“ wie Schulen oder Kindergärten oder zu Senioreneinrichtungen zu sichern?

11.  Den Äußerungen der Innenbehörde ist zu entnehmen, dass eine gezielte Überprüfung des Stadtbildes stattfinden soll. Welche Altonaer Straßen sollen wann von welchen Dienststellen mit welchen Personalkapazitäten überprüft werden? Welche Aufgaben nimmt dieses Personal heute wahr, die ggf. zugunsten der „Pollerfrage“ zurückgestellt werden?.

12.  Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Entfernung eines Absperrelementes bzw. auch für die gesamte geplante Überprüfung des Stadtbildes?  Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten gezahlt? Wie hat sich der Ansatz dieses Titels in den Jahren 2001/2002 und 2003 (Entwurf) verändert. Welche übrigen Maßnahmen werden aus diesem Titel gezahlt?.